Delinat-Weinwissen
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Ökologische Ausgleichsflächen (Biodiversitätsförderflächen)

Ökologische Ausgleichsflächen sind natürliche Biotope wie Magerwiesen, Buntbrachen, Hecken, Gewässer oder Sträucher- und Baumgruppen, die für die heimische Flora und Fauna wertvolle, vielseitige Lebensräume bieten.

Ökologische Ausgleichsfläche

Ökologische Ausgleichsfläche inmitten der Rebberge auf dem Delinat-Weingut Le Contrade im Veneto.
Ökologische Ausgleichsfläche

Ökologische Ausgleichsflächen (oder Biodiversitätsförderflächen) sind natürliche Biotope wie Magerwiesen, Buntbrachen, Hecken, Gewässer oder Sträucher- und Baumgruppen, die für die heimische Flora und Fauna wertvolle, vielseitige Lebensräume bieten. Im Weinbau haben sie zum Ziel, die Monokultur aufzubrechen und den Weinberg zu einem natürlich funktionierenden Ökosystem mit widerstandsfähigen Reben zu machen. Äussere Pflanzenschutzmassnahmen sollen die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein.

Mindestens 12 % Ausgleichsfläche für selbstregulierende Ökosysteme

Neue Studien zeigen, dass für stabile, sich selbstregulierende Ökosysteme im landwirtschaftlichen Flachland mindestens 12 bis 15 Prozent ökologische Ausgleichsflächen notwendig sind. Daran orientieren sich die Delinat-Richtlinien. Sie verlangen von Partnerweingütern, dass die ökologischen Ausgleichsflächen mindestens 12 Prozent der Betriebsfläche ausmachen müssen. Sie sollten möglichst untereinander als auch mit dem Rebberg vernetzt sein. 7 Prozent davon müssen innerhalb der Rebflächen oder direkt angrenzend liegen. 5 Prozent dürfen bis zu maximal 1000 Meter entfernt liegen. Dabei dürfen auch angrenzende Brachen, Garrigue, Macchia oder ähnliche Flächen angerechnet werden, welche in Gemeindebesitz sind und nicht von anderen Betrieben als ökologische Ausgleichsfläche eingetragen sind.

Die Delinat-Bio-Garantie ist das einzige Biolabel, das eine derart grosszügige Ausscheidung von Biodiversitätsförderflächen (12 Prozent) verlangt. Das Schöne daran: Viele Delinat-Winzer liegen sogar deutlich über diesem Wert. Andere Bio-Label verlangen bestenfalls ein Minimum von 10 Prozent Ausgleichsfläche, wenn überhaupt. So machen etwa die EU-Biorichtlinien diesbezüglich keine Vorgaben.

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