Penedès DO 2013

Albet i Noya Verol

Ein grossartiger Wein aus der Schatzkammer von Albet i Noya; exzellenter Jahrgang mit Potenzial.

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Dichtes Rubinrot; im Bukett Mokka, Vanille, Brombeerkompott, Waldbeeren und Lakritze; saftig-voller Ansatz, am Gaumen kraftvoll, elegant, dunkle Frucht, köstliche Röstaromen, würzige Mineralität, feines Tannin; langes, grossartiges Finale

David Rodriguez, Weinakademiker (19.10.2016)

David Rodriguez, Weinakademiker

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Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandSpanien
RegionPenedès
WeingutAlbet i Noya
Rebsorten Syrah (50%)
Merlot (30%)
Cabernet Sauvignon (20%)
Alkohol14.0 %
LagernBis mindestens 2026 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
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Kundenbewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

«Leider zu teuer, um ihn jeden Abend zu trinken ;-)»

Bewertet von Marcus aus Karlsfeld am 05.01.17.

Wirklich großartiger Wein, in den man sich sofort verliebt. Ein toller Begleiter für den coq au vin, den wir letzte Woche hatten !

4 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

«Kein Premium Rotwein»

Bewertet von Gerd aus Köln am 14.12.17.

Der Wein ist O.K., der Preis nicht. Premium geht anders.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Aussergewöhnlicher 'Nichtalltagswein'»

Bewertet von Gianni am 22.10.18.

Haben diesen Wein zu einem Kalbsvoressen und Polenta getrunken. Hat super harmoniert.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Doctor.Bike am 26.07.17.

nichts Aussergewöhnliches, insg. gut - das Preis-Leistungs-Verhältnis aber weniger

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Geschmack
Preis-Leistung

«Mächtiger Katalane»

Bewertet von Heiko & Linda am 06.09.20.

Ich habe den Wein in meinem Abonnement bekommen. Etikette und Name sind nicht sehr ansprechend. VEROL klingt nach Putzmittel. – Wir haben ihn gestern zu einem Entrecôte vom Angus Beef und Kartoffelgratin getrunken. Ich bin immer froh, wenn das Essen (von der Menge her) nicht allzu üppig ausfällt und Wein übrigbleibt, den ich einfach so geniessen kann. Der VEROL ist ein Wein nach meinem Geschmack: Schwer, füllig und gut eingebunden. Der Holzgeschmack ist im siebten Jahr nach der Ernte dezent geworden, ebenso haben blumige Anteile (eine Vermutung) den beerigen Platz gemacht. Der recht hohe Preis stört mich nicht, wenn man in Rechnung stellt, dass dieser Wein (wie früher so viele) Zeit zum Reifen braucht und nicht im Keller beschleunigt trinkreif gemacht wurde. Zuerst dachte ich ja: 2013? Kann man den noch trinken? Klar kann man. Und wie! Schön, dass DELINAT mit diesem Wein der Schnelllebigkeit die Stirn bietet.

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Doctor.Bike am 26.07.17.

nichts Aussergewöhnliches, insg. gut - das Preis-Leistungs-Verhältnis aber weniger

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Geschmack
Preis-Leistung

«Mächtiger Katalane»

Bewertet von Heiko & Linda am 06.09.20.

Ich habe den Wein in meinem Abonnement bekommen. Etikette und Name sind nicht sehr ansprechend. VEROL klingt nach Putzmittel. – Wir haben ihn gestern zu einem Entrecôte vom Angus Beef und Kartoffelgratin getrunken. Ich bin immer froh, wenn das Essen (von der Menge her) nicht allzu üppig ausfällt und Wein übrigbleibt, den ich einfach so geniessen kann. Der VEROL ist ein Wein nach meinem Geschmack: Schwer, füllig und gut eingebunden. Der Holzgeschmack ist im siebten Jahr nach der Ernte dezent geworden, ebenso haben blumige Anteile (eine Vermutung) den beerigen Platz gemacht. Der recht hohe Preis stört mich nicht, wenn man in Rechnung stellt, dass dieser Wein (wie früher so viele) Zeit zum Reifen braucht und nicht im Keller beschleunigt trinkreif gemacht wurde. Zuerst dachte ich ja: 2013? Kann man den noch trinken? Klar kann man. Und wie! Schön, dass DELINAT mit diesem Wein der Schnelllebigkeit die Stirn bietet.

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

«macht Freude»

Bewertet von FriBri am 07.02.20.

Der Wein ist sehr fein austariert mit köstlich unterlegten Holznoten, die ihn noch eine Spur tiefgründiger machen als den "Les Copes" vom gleichen Weingut

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Geschmack
Preis-Leistung

«Albet i Noya Verol»

Bewertet von Wolfgang Sieber am 25.03.20.

Für diesen hervorragenden Spanier wird der (hohe) Preis gerne bezahlt

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Geschmack
Preis-Leistung

«Exzellent»

Bewertet von Dirk S. am 02.09.20.

Bei Albet i Noya haben wir genau das was uns gefällt.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Wieder Albet i Noya»

Bewertet von Matth. am 27.01.21.

Mag die Weine von Albet i Noya allgemein sehr. Der vorliegende Wein liegt preislich für dieses Weingut im sehr hohen Bereich, was dazu führt, diesen besonderen Wein besonders unter die Lupe zu nehmen. Insgesamt: Guter Wein, guter Körper und harmonisch. Der Preis ist mir insgesamt zu hoch und da gibt es innerhalb dieses Weingutes auch Weine mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Korkenheber am 22.04.20.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von RG am 30.01.21.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Corky am 14.03.20.

Alkohol14.0 %
Säure5.9 g/l
Restzucker0.8 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 18.10.2016

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden Reinzuchthefen oder pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Der Wein wurde mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
  • Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde nach seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein enthält 63 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Wein ist nicht mit Glasstopfen mit Elvaxdichtung (System Vinolok) und nicht mit Drehverschluss verschlossen.
    Der Wein ist mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein ist nicht mit unbehandelten Naturkorken verschlossen (unbehandelt = mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet).
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    Es wurden 0.00 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 0.00 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.00 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Es wurden 0.42 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 39.21 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.42 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 39.21 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden Mittel gegen Drosophila Suzukii oder gegen Rebzikaden, die von Ländern/Regionen für den biologischen Landbau bewilligt wurden, mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt.
  • Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 30.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 66.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 29.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 89.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 23.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 30.00 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 10.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 10.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden ausser bioaktiver Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. auch noch andere Dünger eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 73.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 35.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 91.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 73.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 10.00 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Kohlensäure versetzt.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Es wurden 0.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 10.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 20.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 3.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 150.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
    Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 5000.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 412.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 119391.79 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 59150.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 110203.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbeitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbeitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 2979.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 59420.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 59280.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 104904.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 99.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbeitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbeitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.