Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100.00 %.
Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
Schnittholz bleibt im Weinberg.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
Es wurde kein Guano eingesetzt
Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100.00 %.
Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
Schnittholz bleibt im Weinberg.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.10 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.05 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
Es wurde kein Guano eingesetzt
Reben wurden nicht oder nach einem Wassermanagementplan bewässert.
Die Reben wurden nicht bewässert oder die Reben wurden bewässert und es liegt ein rechtsgültiger Beleg zur Wasserentnahme vor.