Chianti DOCG 2010

Vignano Odissea

Der Schweizer Walter Fromm erzeugt in den Colli Fiorentini einen bemerkenswerten Chianti - sanfter und weicher als jene aus dem Chianti Classico.

Delinat-Stufe: 2 Schnecken

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Rubinrot; würziges Bukett nach Rauch und Teer, aber auch rote Johannisbeeren und Sauerkirschen; weicher Auftakt, feinkörniges Tannin, würziger Abgang
Martina Korak, Önologin (07.12.2010)

Martina Korak, Önologin

Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandItalien
RegionToskana
WeingutVignano
Rebsorten Sangiovese (80%)
Malvasia Nera (20%)
Alkohol13.5 %
LagernBis mindestens 2016 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
Produkt-Datenblatt herunterladen

Über diesen Wein

Vignano Odissea

Als Walter Fromm, Spross einer bekannten Winzerfamilie in der Bündner Herrschaft, in Wädenswil Önologie studierte, hatte er mit biologischem Weinbau noch nicht viel am Hut. Zu sehr hatten Wissenschaft und Technik die Ausbildung geprägt. Auch als er 1999 mit seiner Familie in die Hügel um Florenz auf die soeben erworbene Azienda Vignano zog, war kein biologischer Anbau geplant. Nur weil das Gut schon seit 12 Jahren zertifiziert war und er die bestehende Kundschaft nicht vergraulen wollte, begann er sich widerwillig mit Bioweinbau auseinanderzusetzen. Seine Skepsis war nicht von Dauer: Die Natur lehrte ihn einen völlig anderen Weg, als das Studium vorgegeben hatte. «Ich lernte, dass eine optimale Traubenqualität und ausgewogene Weine nur möglich sind, wenn alles im natürlichen Gleichgewicht steht.» Heute kann er sich keine andere Anbaumethode mehr vorstellen: «Wir streben in unseren Weinbergen eine perfekte natürliche Balance an.» Dass ihm das gelingt, zeigt sein wunderbarer Chianti mit dem etwas eigenartigen Namen Odissea. Die tiefe Farbe, die reife Frucht, das würzige und weiche Finale – ein Tropfen, der jeden Chianti-Liebhaber im Nu gefangen nimmt. Der Name ist übrigens eine Referenz an die italienische Bürokratie: Bis der Schweizer Winzer für seinen ersten Jahrgang das obligatorische Chianti-Siegelband erhielt, musste er sich durch ein riesiges Labyrinth von Ämtern kämpfen.

Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Crostini, Pasta mit gedünstetem Gemüse, Fleischgerichte an gut gewürzter Sauce

Bewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

«Vignano Odissea»

Bewertet von Anonym am 20.02.13.

Hervorragender authentischer Chianti. Die vereinzelten tiefen Bewertungen kann ich mir nur erklären, dass die durch die "Super Tuscan" Weine schon ganz verzerrte Vorstellungen eines Chianti bekommen haben.

6 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von tom am 21.11.12.

teilweise starker Geschmack nach Kork

Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

«wunderbarer wein»

Bewertet von Zarzura am 06.04.13.

ich trinke diesen wein seit vielen jahren - ein wunderbarer tropfen!

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Sunare am 11.10.12.

chianti überzeugt für meinen geschmack nicht für den preis

Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

«Chianti...»

Bewertet von Joyalina am 06.09.14.

Wer Chianti liebt, liebt diesen Wein. Quasi "autochton" - ein typtischer und sehr gut gemachter Wein, - mein Kompliment an die Hersteller...

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Alle ansehen

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Sunare am 11.10.12.

chianti überzeugt für meinen geschmack nicht für den preis

Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

«Chianti...»

Bewertet von Joyalina am 06.09.14.

Wer Chianti liebt, liebt diesen Wein. Quasi "autochton" - ein typtischer und sehr gut gemachter Wein, - mein Kompliment an die Hersteller...

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

«vignano odissea»

Bewertet von roughi am 14.10.12.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von chrichri am 10.05.14.

... doch ein wenig geduld lohnt sich! kein schmeichler, kein mainstream-chianti, kein süß-röstiges exemplar. hingegen archaisch und authentisch. mit luft immer mehr "fleisch", einfach mal ausprobieren!

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

«wunderbar!»

Bewertet von Margreth Schneider am 03.10.12.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Kukelino am 24.09.14.

Sehr guter Alltagswein

Hilft diese Bewertung Ihnen? Ja/Nein

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Rainer Kr am 15.08.12.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Weingenießer am 07.01.15.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Bradsinger am 11.12.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von louise am 10.12.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von vinotore am 19.11.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Rene_67 am 13.11.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Earnie am 23.04.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von kirang am 24.10.12.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von tom123 am 14.07.12.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Hartknopf am 23.04.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Muskateller am 24.01.14.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von MG am 24.10.12.

Alkohol13.5 %
Säure5.3 g/l
Restzucker0.4 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 02.01.2012

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 2 Schnecken

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Es wurde nach der Blüte keine Phosphonsäure zum Pflanzenschutz verwendet.
    Es wurde keine Phosphonsäure zum Pflanzenschutz verwendet.
    Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    Es wurden 2.12 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 12.75 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 2.12 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 12.75 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
    Es wurden 2.30 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 22.48 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 2.30 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 22.48 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.00 %.
    Die eingesetzten Maschinen weisen keine Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf und werden mindestens alle drei Jahre kalibriert.
    Pflanzenschutzmittel werden fachgerecht gelagert.
  • Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 50.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.04 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.35 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 1.60 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 50.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.20 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0.24 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Reben wurden nicht oder nach einem Wassermanagementplan bewässert.
    Die Reben wurden nicht bewässert oder die Reben wurden bewässert und es liegt ein rechtsgültiger Beleg zur Wasserentnahme vor.
  • Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um maximal 1% Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Der Traubenmost wurde nicht mit Zucker oder zuckerhaltigen Konzentraten angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden Reinzuchthefen oder pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Der Most oder die Maische dieses Weines wurden vor der alkoholischen Gärung nicht geschwefelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
  • Es wurde keine Sorbinsäure verwendet.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff.
    Es werden keine Twintop-Korken verwendet.
    Der Wein wurde nach seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Apfelsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
  • Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Kohlensäure versetzt.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,1 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 40.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 20.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 5.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 40.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 20.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Im Durschnitt sind 2.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Bestehende ökologisch wertvolle Naturflächen wie Gewässer, Quell-, Sumpf- und Feuchtgebiete, Moore usw. werden geschützt und gepflegt und keine Flächen mit hohem Schutzwert wurden für Neupflanzungen von Reben zerstört.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Arbeitnehmende sind wie gesetzlich vorgeschrieben versichert (Unfallversicherung, Pensionskasse, Krankentagegeld, Krankenpflege).
    Die Arbeitssicherheit ist durch regelmässige Wartung von Einrichtungen und Maschinen gewährleistet und Sicherheitsverfahren werden verständlich für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
    Mitarbeitende erhalten angemessene Arbeit & Pausen. Das ILO-Übereinkommen über den Mutterschutz wird angewendet. Lohnausfälle und Kostenübernahmen durch Unfall, Krankheit und Mutterschaft sind gemäss gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
    Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
    Die "Delinat-Biogarantie" wurde ausschliesslich für zertifizierte und von Delinat eingekaufte Produkte verwendet.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 2500.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 29.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 0.00 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
    Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 4000.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 22.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 0.00 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.