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Holzchips

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Der schnelle und billige Weg zu Holzaromen im Wein: Eichenholz-Chips.

In der Neuen Welt ist es ab den 1980er-Jahren üblich geworden, die beim Barrique-Ausbau entstehenden Geschmacks-Komponenten des Eichenholzes durch eine kostengünstigere und weniger aufwändige Methode zu ersetzen. Dabei werden geröstete Eichenholzchips (oder Stäbchen, Späne, Würfel, Pulver) in den Stahltank oder in gebrauchte Fässer gegeben. Zum Teil erfolgt die Verwendung der Chips schon während der Maischegärung, wodurch eine entsprechend höhere Extraktion der Eichenholz-Stoffe erreicht wird. Seit 2006 ist diese Methode auch in der EU erlaubt. Zugelassen sind Inserts (längliche Holzstücke), Holzpuder und Chips. Eine solche Anwendung muss nicht auf dem Etikett vermerkt sein. Wurden Weine mit Holzchips (oder anderen Holzfragmenten) ausgebaut, ist die Bezeichnung «Barrique» aber untersagt, auch wenn die Chips in ein altes Barrique gegeben wurden.

Die Delinat-Richtlinien erlauben den Einsatz von Holzchips auf Qualitätsstufe 1 und 2 nur mit entsprechender Deklaration auf der Weinetikette, auf Qualitätsstufe 3 sind sie verboten.