Qualitätswein Mosel 2024

Timo Dienhart Riesling vom Schiefer

Timo Dienharts filigraner Mosel-Riesling begleitet als leichtfüssiger Gaumentänzer Suppen, frische Fisch- und Gemüsegerichte, aber auch weiche Käse mit viel Charme und grosser Eleganz.

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Goldgelb; Bukett nach gelben Zitrusfrüchten, floral-würzige Noten von Flieder und Apfelblüten; frischer Ansatz, am Gaumen aromatisch und saftig, elegante, belebende Struktur, mineralische Anklänge begleiten den feinfruchtigen Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (10.06.2025)

Emil Hauser, Weinakademiker

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Steckbrief

Kategorie Weisswein
LandDeutschland
RegionMosel
WeingutTimo Dienhart
Rebsorten Riesling (100%)
Alkohol11.5 %
LagernBis mindestens 2030 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
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Genusstipps

Optimaler Genuss bei 8-10 °C

Passt zu:
Gemüsevariationen, Lachsforelle im Teigmantel, Kürbiscrèmesuppe, Vorspeisen, einfach so geniessen

Bewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 01.02.26.

Blitzsauberer Wein, klar, geradlinig - überzeugend. Lange schon hat mir kein Wein mehr so einen Wow-Moment beschert und mich überrascht. Absolut empfehlenswert!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 17.12.25.

Etwas vom besten in Sachen Riesling. Und das zu diesem Preis. Fantastisch!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Hage am 30.07.25.

Eine Wucht und trotzdem äusserst zart mit feinen zitronigen Untertönen. Begeistert.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 30.07.25.

ein toller Wein zum genießen

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 30.07.25.

Schöne Kombination von frisch & mineralisch

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 30.07.25.

ein toller Wein zum genießen

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 30.07.25.

Schöne Kombination von frisch & mineralisch

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Se-Zi am 05.11.25.

Dieser Riesling hat uns mit seinem Duft und seinem Geschmack überzeugt. Passte prima zu Fisch!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 30.07.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Edgard Lienhart am 30.07.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Peter Eichhorn am 03.08.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 04.08.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 13.08.25.

Sehr fein!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 27.08.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 03.11.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 13.08.25.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Bica am 24.09.25.

Alkohol11.5 %
Säure7.1 g/l
Restzucker8.3 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 07.07.2025

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 40 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 30 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 20 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 20 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Es wurden 3 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 49.5 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 12.77 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 170.5 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 20 %.
    Die eingesetzten Maschinen weisen keine Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf und werden mindestens alle drei Jahre kalibriert.
    Pflanzenschutzmittel werden fachgerecht gelagert.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 40 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 20 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 2 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 150 Meter.
    Im Durschnitt sind 3 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Bestehende ökologisch wertvolle Naturflächen wie Gewässer, Quell-, Sumpf- und Feuchtgebiete, Moore usw. werden geschützt und gepflegt und keine Flächen mit hohem Schutzwert wurden für Neupflanzungen von Reben zerstört.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Arbeitnehmende sind wie gesetzlich vorgeschrieben versichert (Unfallversicherung, Pensionskasse, Krankentagegeld, Krankenpflege).
    Die Arbeitssicherheit ist durch regelmässige Wartung von Einrichtungen und Maschinen gewährleistet und Sicherheitsverfahren werden verständlich für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
    Mitarbeitende erhalten angemessene Arbeit & Pausen. Das ILO-Übereinkommen über den Mutterschutz wird angewendet. Lohnausfälle und Kostenübernahmen durch Unfall, Krankheit und Mutterschaft sind gemäss gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0.8 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 80 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Wein enthält 33 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Dieser Wein wurde mit Naturkork verschlossen.
  • Es wurden 0 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde nicht mit Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde mit einer Porengrösse unter 10 Mikron filtriert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Zulieferer für Delinat-Weine oder -Trauben sind für gelieferte Delinat-Qualitätsstufe anerkannt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Die EU-/CH-Bioverordnung wird eingehalten und jährlich kontrolliert und durch eine entsprechende Biokontrollstelle zertifiziert.
    Die Delinat-Richtlinien sind auf dem Betrieb und sind dem Betriebsleiter bekannt.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Die Sortimentsliste der Delinat-Produkte ist vollständig vorhanden.
    Das Delinat-Weinjournal ist vollständig vorhanden.
    Die Delinat-Lieferantenliste ist vollständig vorhanden.
    Auf Lieferscheinen und/ oder Rechnungen ist die Delinat-Qualitätstufe der gelieferten Delinat-Rohware korrekt vermerkt
    Eingesetzte Hilfsstoffe sind im Weinjournal dokumentiert.
    Die Flaschen-Rücketiketten wurde mit QR-Code oder Webshop-Link für weiterführende Informationen ausgestattet.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Ertragsreben werden nicht oberirdisch und tagsüber bewässert
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 55 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
    Die Reben wurden nicht bewässert oder die Reben wurden bewässert und es liegt ein rechtsgültiger Beleg zur Wasserentnahme vor.