Delinat-Weinwissen
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Kabinett

In Deutschland ist Kabinett ein Prädikatswein der gehobenen Güteklasse, der bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Die Mindestanforderung sind 73° Oechsle (im Weinbaugebiet Baden je nach Rebsorte 76° bis 85° Oechsle). Beim Kabinett ist keine Chaptalisation (Aufzuckerung) erlaubt. Er kann trocken oder restsüss sein.
In Österreich muss Kabinettswein die für Qualitätsweine geltenden Kriterien erfüllen. Ausserdem wird ein Mindestmostgewicht von 84° Oechsle verlangt und der Alkoholgehalt darf 12,7 % nicht übersteigen. Kabinettweine dürfen nicht angereichert werden.

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