Navarra DO 2019

Desierto de Azul y Garanza

Die Trauben für den Desierto (Wüste) wachsen in unmittelbarer Nähe zu Europas grösster Halbwüste; den Bardenas Reales. Ein aussergewöhnlicher Tropfen!

EUR 33.00
Bottle 0.75 (EUR 44.00/ l) , VAT included, Free delivery, Item no 1917.19
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Delinat ranking: 3 snails

This wine is certified according to the award-winning Delinat guidelines. Even the first stage of the guidelines is far stricter than the EU organic regulation. See details

Tasting notes

Rubinrot; Bukett nach Weichseln und schwarzen Johannisbeeren, Anklänge von Zimt, Vanille, Laktritz und Röstkaffee; weicher Auftakt, am Gaumen vollmundig und saftig, komplexe Struktur, dicht gewobene Textur, ein Hauch von Pfeffer; feine  Tannine begleiten den harmonischen Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (17.04.2023)

Emil Hauser, Weinakademiker

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Awards:

Guia Peñin 93 Punkte
(Vintage 2016)

Characteristics

Category Red wine
CountrySpain
RegionNavarra
WineryAzul y Garanza
Grape varieties Cabernet Sauvignon (100%)
Alcohol14.5 %
Weinstil opulent
Aromatics earthy, spicy, Touch of wood
Dry
Holzausbau Barrique aging, WITHOUT wood chips
LagernBis mindestens 2029 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Tips

Enjoy at 16-18 °C

Goes well with:
Vorzüglicher Begleiter von kräftigen Fleischgerichten

Reviews

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 07.01.26.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von dyonisos68 am 11.12.24.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Beat Haefeli am 19.02.25.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Der Wein ist hervorragend»

Bewertet von Hans-Georg am 11.03.21.

Rund und gut :-).

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Geschmack
Preis-Leistung

«Schnecken in der Wüste»

Bewertet von Chris S. am 07.08.21.

Ein gut fülliger Cabernet S mit naturbelassener Finesse. Der Preis ist für den Wein als solchen sowie aufgrund der Produktionsweise (3 Schnecken) de acuerdo.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Kabelstrasse am 03.05.21.

Rund, ausgeglichen, Tannine schön im Hintergrund, sehr lecker, ein neuer Lieblingswein

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von DM am 24.03.21.

Geschmack
Preis-Leistung

«Wunder aus der Wüste»

Bewertet von brotundwein am 27.01.21.

kräftig und voll

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Geschmack
Preis-Leistung

«Vergleich Jg.2015 und Jg.2016»

Bewertet von Gerry Nitsch am 25.11.20.

Der Desierto de Azul y Garanza 2015 ist einer der besten Weine die ich je in dieser Preisklasse getrunken habe. Leider kommt der 2016er Jahrgang meines Erachtens nicht an den 2015 heran. Da liegen die 2 Sterne Unterschied meiner Bewertung. Hoffe auf einen tollen 2017er.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Schnecken in der Wüste»

Bewertet von Chris S. am 28.08.21.

Ein gut fülliger Cabernet S. mit naturbelassener Finesse.

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

«Festtagswein»

Bewertet von Eva-Maria Voigt am 17.12.20.

Für mich ein toller Wein ,den ich für besondere Stunden genieße

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

«Desierto de Azul y Garanza 2016»

Bewertet von Marcel Senn am 22.01.20.

Ein guter Wein, aber noch zu wenig ausgeglichen, vielleicht ruhen lassen.

2 Kunden fanden diese Bewertung hilfreich.
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Analysis

Alcohol14.5 %
Acidity6.5 g/l
Residual sugar0.6 g/l

Date: 17-04-2023

Delinat ranking

Ranking according to Delinat label: 3 snails

Additional information

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Es wurden 0.51 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 4.9 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.51 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 4.9 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden Mittel gegen Drosophila Suzukii oder gegen Rebzikaden, die von Ländern/Regionen für den biologischen Landbau bewilligt wurden, mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0 %.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 100 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 50 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 15 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 2 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 20 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein ist nicht mit Drehverschluss verschlossen.
    Der Wein ist nicht mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Diese Flasche wurde nicht mit Glassstopfen verschlossen.
  • Es wurden 0 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde nicht mit Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde mit einer Porengrösse unter 10 Mikron filtriert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Ertragsreben werden nicht oberirdisch und tagsüber bewässert
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.