Valencia DOP 2022

Pago Casa Gran Bancal de Ocre

Valencianische Rotweincuvée aus den Weingärten Carlos Lasos, mit viel Fingerspitzengefühl in Barriques ausgebaut.

EUR 12.50
EUR 10.00
Bottle 0.75 (EUR 13.33/ l) , VAT included, Free delivery, Item no 2640.22
6 Bottles
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Delinat ranking: 2 snails

This wine is certified according to the award-winning Delinat guidelines. Even the first stage of the guidelines is far stricter than the EU organic regulation. See details

Tasting notes

Kirschrot; fruchtige Aromen von Cassis und Heidelbeeren, Nuancen von Trockenfrüchten, Lebkuchengewürz und Mokka; seidener Antrunk, vollmundig mit animierender Frische, unterlegt mit rotbeeriger Frucht und zarten Barriquenoten, ausgewogenes, feinkörniges Tannin

David Rodriguez, Weinakademiker (23.01.2024)

David Rodriguez, Weinakademiker

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EUR 22.50 EUR 18.00
Bottle 0.75 l – EUR 24.00/l
Free delivery
6 Bottles

Characteristics

Category Red wine
CountrySpain
WineryPago Casa Gran
Grape varieties Garnacha Tintorera (60%)
Monastrell (30%)
Syrah (10%)
Alcohol14.0 %
Weinstil complex
Low acidity
Dry
Holzausbau Barrique aging, WITHOUT wood chips
LagernBis mindestens 2028 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

About this wine

Pago Casa Gran Bancal de Ocre

Die letzten Sonnenstrahlen streifen übers Land und tauchen die Terrassen mit ihren sandigen Böden in ockerfarbenes Licht. «Bancal de ocre», sagt Carlos Laso, «das sieht doch aus wie eine Reihe von Holztischen, jetzt wo die Konturen ineinanderfliessen.» Es ist die Stunde der Tapas nach einem Tag voller Arbeit. Es ist auch die Stunde des Weines.

Von der Terrasse des Sommerhauses aus geniesst man einen weiten Blick über die Weingärten, wo vor einem halben Jahrhundert schon die Familie von Carlos Lasos Mutter Reben kultivierte. Lavendel, Oleander, Feigen- und Olivenbäume sind zu entdecken und in der Ferne der ins Dunkel getauchte Wald. «Was hier an Trauben reift, ist dafür bestimmt, mittels Reifung in Barriques zum strukturierten, kraftvollen Gewächs zu werden», sagt Carlos Laso und schenkt uns die Kostprobe eines tiefroten Weines in den grossen Kelch. Es ist eine Cuvée aus den drei Sorten Garnacha Tintorera, Monastrell und Syrah. «Der Ausbau im kleinen Holzfass braucht viel Fingerspitzengefühl, nicht jeder Wein ist dazu geeignet. Wer zum Falschen greift, hat am Schluss Flaschen, die keine Freude machen – trockenen, sperrigen Wein.» Carlos nimmt einen tüchtigen Schluck. «Ich mag die Primäraromen eines jungen Weines und den Einfluss des Barriqueausbaus, die leichten Röstnoten, das verfeinerte Tannin.»

Tips

Enjoy at 16-18 °C

Goes well with:
Kardone-Paella mit Bllumenkohl und Rindfleisch, Figatells Valencianos (kleine Frikadellen mit Grillgemüse)

Reviews

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Poppins am 06.02.26.

so lecker

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Regina Peter am 06.02.26.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von K u r t am 18.12.24.

geschmeidig ausgewogen

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Felix Reut am 18.12.24.

Unser bevorzugter Rotwein aus Valencia.

Ein Kunde fand diese Bewertung hilfreich.
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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Alois Bußhaus am 04.02.26.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Felix Reut am 18.12.24.

Unser bevorzugter Rotwein aus Valencia.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Alois Bußhaus am 04.02.26.

Geschmack
Preis-Leistung

«Guter Wein/PreisLeistung stimmt»

Bewertet von Valtellina am 11.06.24.

Vielschichtig, noch angenehme Säure, langer Abgang

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Christian Baumann am 28.01.26.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Marion Rieder-Spilker am 28.01.26.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Anonym am 28.01.26.

Analysis

Alcohol14.0 %
Acidity5.0 g/l
Residual sugar2.5 g/l

Date: 06-08-2024

Delinat ranking

Ranking according to Delinat label: 2 snails

Additional information

  • Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 10 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 24.52 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 6.16 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 19.68 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 2.69 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Es wurden 0.79 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 8.2 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 7.66 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 142.23 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.8 %.
    Die eingesetzten Maschinen weisen keine Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf und werden mindestens alle drei Jahre kalibriert.
    Pflanzenschutzmittel werden fachgerecht gelagert.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 24 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 0.1 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80 Meter.
    Im Durschnitt sind 2 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
    Bestehende ökologisch wertvolle Naturflächen wie Gewässer, Quell-, Sumpf- und Feuchtgebiete, Moore usw. werden geschützt und gepflegt und keine Flächen mit hohem Schutzwert wurden für Neupflanzungen von Reben zerstört.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Arbeitnehmende sind wie gesetzlich vorgeschrieben versichert (Unfallversicherung, Pensionskasse, Krankentagegeld, Krankenpflege).
    Die Arbeitssicherheit ist durch regelmässige Wartung von Einrichtungen und Maschinen gewährleistet und Sicherheitsverfahren werden verständlich für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
    Mitarbeitende erhalten angemessene Arbeit & Pausen. Das ILO-Übereinkommen über den Mutterschutz wird angewendet. Lohnausfälle und Kostenübernahmen durch Unfall, Krankheit und Mutterschaft sind gemäss gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 0 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
  • Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.5 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 70 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Dieser Wein wurde mit Naturkork verschlossen.
  • Es wurden 0 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    CO2 für Perlwein und Flotation ist gestattet.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde mit Hefesatz aus dem eigenem Keller oder anderen Biobetrieben geschönt.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
    Der Wein wurde nicht filtriert oder mit einer Mindestporengrösse von 10 Mikron filtriert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Zulieferer für Delinat-Weine oder -Trauben sind für gelieferte Delinat-Qualitätsstufe anerkannt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Die EU-/CH-Bioverordnung wird eingehalten und jährlich kontrolliert und durch eine entsprechende Biokontrollstelle zertifiziert.
    Die Delinat-Richtlinien sind auf dem Betrieb und sind dem Betriebsleiter bekannt.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Die Sortimentsliste der Delinat-Produkte ist vollständig vorhanden.
    Das Delinat-Weinjournal ist vollständig vorhanden.
    Die Delinat-Lieferantenliste ist vollständig vorhanden.
    Auf Lieferscheinen und/ oder Rechnungen ist die Delinat-Qualitätstufe der gelieferten Delinat-Rohware korrekt vermerkt
    Eingesetzte Hilfsstoffe sind im Weinjournal dokumentiert.
    Die Flaschen-Rücketiketten wurde mit QR-Code oder Webshop-Link für weiterführende Informationen ausgestattet.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Ertragsreben werden nicht oberirdisch und tagsüber bewässert
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 50.76 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
    Die Reben wurden nicht bewässert oder die Reben wurden bewässert und es liegt ein rechtsgültiger Beleg zur Wasserentnahme vor.