Abgefüllt von SARL Château Couronneau, Château Couronneau, FR-33220 Ligueux, Couronneau 4
Enthält Sulfite
Nährwertangaben
per 100ml
Energie
Kohlenhydrate
davon Zucker
Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiss und Salz
Zutaten
Trauben (bio), Saccharose (bio), Säureregulator: E 334, Konservierungsstoff: Sulfite
Ökologie
Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 2 Schnecken
Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.
Biodiversität & Ökologie
Bestehende ökologisch wertvolle Naturflächen wie Gewässer, Quell-, Sumpf- und Feuchtgebiete, Moore usw. werden geschützt und gepflegt und keine Flächen mit hohem Schutzwert wurden für Neupflanzungen von Reben zerstört.
Im Durschnitt sind 3 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80 Meter.
Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 1 Hektar Rebfläche.
Es wachsen durchschnittlich 40 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 40 %.
Düngung, Einsaat, Bodenbearbeitung
Es wurde kein Guano eingesetzt
Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
Es wurden einmalig zur Bodensanierung 2 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 6 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 0 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 30 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
Schnittholz bleibt im Weinberg.
Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 80 %.
Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmittel werden fachgerecht gelagert.
Die eingesetzten Maschinen weisen keine Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf und werden mindestens alle drei Jahre kalibriert.
null
Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 0.2 %.
Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
In fünf Jahren wurden insgesamt 107.21 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
In fünf Jahren wurden insgesamt 12.87 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
Es werden 19.56 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
Es wurden 2.35 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
Ernte & Gärung
Bei der Herstellung dieses Weines wurden keine Hefen verwendet, die mit Hilfe petrochemischer oder chemisch-synthetischer Produkte vermehrt wurden.
Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
Die Trauben wurden maschinell gelesen.
Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
Der Traubenmost wurde um 0 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
Klärung
Der Wein wurde mit einer Porengrösse unter 10 Mikron filtriert.
Dieser Wein wurde nicht zentrifugiert.
Dieser Wein wurde nicht mit Zellulose-Filterschicht gefiltert.
Es wurde kein Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
Bei diesem Wein wurde kein CO2 angewendet (für Perlwein oder Flotation).
Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
Es wurden 0 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
Konservierung & Abfüllung
Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
Dieser Wein wurde mit Naturkork verschlossen.
Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
Der Wein enthält 40 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
Der Wein wurde mit 0 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
Soziales
Mitarbeitende erhalten angemessene Arbeit & Pausen. Das ILO-Übereinkommen über den Mutterschutz wird angewendet. Lohnausfälle und Kostenübernahmen durch Unfall, Krankheit und Mutterschaft sind gemäss gesetzlichen Vorgaben abgedeckt.
Die Arbeitssicherheit ist durch regelmässige Wartung von Einrichtungen und Maschinen gewährleistet und Sicherheitsverfahren werden verständlich für alle Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
Arbeitnehmende sind wie gesetzlich vorgeschrieben versichert (Unfallversicherung, Pensionskasse, Krankentagegeld, Krankenpflege).
Arbeitnehmer werden aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
Dokumentation
null
null
Eingesetzte Hilfsstoffe sind im Weinjournal dokumentiert.
Auf Lieferscheinen und/ oder Rechnungen ist die Delinat-Qualitätstufe der gelieferten Delinat-Rohware korrekt vermerkt
Die Delinat-Lieferantenliste ist vollständig vorhanden.
Das Delinat-Weinjournal ist vollständig vorhanden.
Die Sortimentsliste der Delinat-Produkte ist vollständig vorhanden.
Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
Die Flaschen-Rücketiketten wurde mit QR-Code oder Webshop-Link für weiterführende Informationen ausgestattet.
Allgemein
Die "Delinat-Biogarantie" wurde ausschliesslich für zertifizierte und von Delinat eingekaufte Produkte verwendet.
Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
Die Delinat-Richtlinien sind auf dem Betrieb und sind dem Betriebsleiter bekannt.
Die EU-/CH-Bioverordnung wird eingehalten und jährlich kontrolliert und durch eine entsprechende Biokontrollstelle zertifiziert.
Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
Zulieferer für Delinat-Weine oder -Trauben sind für gelieferte Delinat-Qualitätsstufe anerkannt.
Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
Nachhaltigkeit
Die Reben wurden nicht bewässert oder die Reben wurden bewässert und es liegt ein rechtsgültiger Beleg zur Wasserentnahme vor.
Reben wurden nicht oder nach einem Wassermanagementplan bewässert.
Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.
Es wurde im Berichtsjahr 0 kg Flüssiggas verbraucht.
Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 12 %.
Ertragsreben werden nicht oberirdisch und tagsüber bewässert
Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
Es wurde im Berichtsjahr 0 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
Es wurde im Berichtsjahr 0 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
Es wurde im Berichtsjahr 0 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
Es wurde im Berichtsjahr 8061 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
Es wurde im Berichtsjahr 4296 kWh Strom verbraucht.
Es wurde im Berichtsjahr 0 Liter Heizöl verbraucht.
Es wurde im Berichtsjahr 218 m³ Erdgas verbraucht.
Es wurde im Berichtsjahr 6024 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.