Bezeichnung «Biowein» offiziell erlaubt

Der Begriff «Biowein» war aus EU-Optik bisher nicht gestattet. Der Grund: Es existierten zwar bereits spezielle Richtlinien für den ökologischen Weinanbau, nicht aber für die Vinifikation. Obwohl Delinat schon seit vielen Jahren eigene, strenge Richtlinien für beide Bereiche anwendet, durften auch unsere Weine auf der Etikette bloss mit dem Hinweis «hergestellt mit Trauben aus ökologischem Anbau» bezeichnet werden.

EU Bio-Siegel

Noch dürfen Weine mit dem EU-Bio-Siegel nicht als »Biowein» bezeichnet werden.

Ab Ernte 2012 ist nun die Bezeichnung «Biowein» und die Verwendung eines entsprechenden EU-Bio-Logos offiziell erlaubt. Dies, nachdem die zuständige EU-Kommission Anfang Jahr spezielle Anforderungen für die Verarbeitung von Bioweintrauben erlassen hat. Die Delinat-Richtlinien werden dadurch keineswegs überflüssig – die EU-Anforderungen sind sowohl für den Weinberg wie auch für die Vinifikation deutlich lascher.

Weinberg in Biodiversität

Dazu sagt das EU-Siegel nichts: Biodiversität im Weinberg nach Delinat-Richtlinien

Die wichtigsten Unterschiede der neuen EU-Kellerrichtlinien zu jenen von Delinat:

  • EU-Bio erlaubt höhere Mengen von Schwefel (SO2) zur Haltbarmachung des Weins.
  • Die EU-Richtlinien lassen mehr Hilfsstoffe zu wie z.B. Phosphate als Hefenährstoffe, Enzyme zur besseren Saft- und Extraktausbeute, Kupfersulfat als Schönungsmittel oder Ascorbinsäure, Gummiarabikum und Kaliumbitartrat als Stabilisatoren.
  • Delinat hat strengere Limiten bei der Chaptalisation (Aufzuckerung) sowie bezüglich Weinsäure- und Apfelsäuremenge.
  • Umkehrosmose zur Mostkonzentration ist bei EU-Bio erlaubt, bei Delinat nicht.

Weine, die das Delinat-Schnecken-Logo tragen, bieten also auch weiterhin deutlich mehr Gewähr, dass sie nicht einfach minimale Bio-Anforderungen erfüllen, sondern aus Weinbergen mit grosser Biodiversität und von Winzern stammen, die auch im Keller eng mit der Natur verbunden bleiben. Die anspruchsvollen Delinat-Richtlinien finden Sie hier.

Daniel Wyss

5 comments

  1. Es ist Zeit geworden für den Begriff Biowein. Die bisherige Bezeichnung „Wein aus Trauben aus ökologischen Anbau“ war den meisten Weintrinkern doch ohnehin nicht zu vermitteln. Jetzt ist die Sache schlicht und ergreifend einfacher. Und außerdem wurde der Ausbau im Keller endlich geregelt.
    [Link wegen Verstoss gegen die Kommentarrichtlinien gelöscht]

  2. Die Schweizer Bioverordnung und die EU Bioverordnung anerkennen sich gegenseitig. Es gibt aber noch kleine Unterschiede: Schweizer Betriebe müssen ganzbetrieblich umgestellt werden, in der EU können einzelne Kulturen konventionell bewirtschaftet werden. In der Schweiz müssen die Betriebe auf 1. Januar umstellen und es gibt 2 Umstelljahre. In der EU können die Betriebe irgendwann umstellen; im 1. Jahr sind die Produkte noch konventionell und dann gibt es 2 Umstelljahre.
    Wir bei Delinat haben ja schon lange strenge Kellerrichtlinien dürfen den Wein aber erst ab Jahrgang 2012 als Biowein bezeichnen. Die verwendeten Hilfsmittel wie Tonerden u.a. müssen in jedem Fall natürlichen Ursprungs sein.

  3. Ein herzliches Dankeschön in diesem Zusammenhang auch dem Institut für Oekologie und Klimafarming und seine Charta für Charta Biodiversität im Weinbau, auch wenn ich kein grosser Verfechter von Regelwerken bin. Aber dieses Papier gibt immer wieder Anlass zu regen Diskussionen bei meinen Besuchen bei Winzern.

    Was mich noch interessieren würde ist der Unterschied der EU-Richtlinien und der CH-Richtlinien. Haben wir auch hier die Gesetze einfach übernommen oder kochen wir noch unser eigenes Süppchen?

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