
Biowein

Seit einigen Jahren existieren EU-Vorschriften für die Biowein-Herstellung. Delinat verfasste lange zuvor eigene, strenge Biowein-Richtlinien, deren Einhaltung von der unabhängigen Schweizer Kontrollstelle bio.inspecta regelmässig kontrolliert wird.
Richtlinien regeln den Biowein-Anbau

Alle Biowein-Richtlinien verbieten chemisch-synthetische Spritz- und Düngemittel. Die Winzer verwenden nur natürliche Hilfsmittel. Dazu gehören auch Kupfer und Schwefel zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, jedoch in geregelten Maximalmengen. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist in der Biowein-Herstellung verboten. Pflanzen im biologischen Anbau werden mit der Zeit widerstandsfähiger gegen Krankheiten.
Biowein-Kellerei

Obwohl die Biowein-Richtlinien vor allem die vielfältige und reiche Tier- und Pflanzenwelt im Rebberg schützen, gelten auch im Keller strenge Bestimmungen. Zum Stabilisieren, Schönen oder Klären von Biowein dürfen weder Gelatine noch Rinderblut, Metaweinsäure oder andere umstrittene Mittel eingesetzt werden. Biowein soll möglichst natürlich erzeugt werden, darum sind Umkehrosmose (entzieht dem Most Wasser) oder Kryoextraktion (Weinkonzentrat aus gefrorenen Trauben) nicht erlaubt. Die Maische für Biowein darf zudem nur auf maximal 40°C erwärmt und nicht, wie dies oft der Fall ist, auf 60 und mehr °C erhitzt werden.

Beim Schwefeleinsatz im Keller sind die Delinat-Richtlinien besonders streng: Der in der deutschen und schweizerischen Lebensmittelverordnung festgelegte Schwefelgehalt wurde um die Hälfte reduziert.
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