Qualitätswein Burgenland 2014

Meinklang St. Laurent & Pinot Noir

Zwei Trauben-Diven harmonisch unter einem Hut vereint.

Delinat-Stufe: 2 Schnecken

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Leuchtendes Kirschrot; Bukett nach Zwetschgen, Kirschen, Erdbeeren und Johannisbeeren; weicher Auftakt, am Gaumen elegant, aromatisch und saftig, feinkörniges Tannin, frisch-fruchtiger Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (25.11.2015)

Emil Hauser, Weinakademiker

Steckbrief

Kategorie Rotwein
LandÖsterreich
RegionBurgenland
WeingutWeingut Meinklang
Rebsorten Sankt Laurent (50%)
Pinot Noir (50%)
Alkohol13.0 %
LagernBis mindestens 2018 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

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Genusstipps

Optimaler Genuss bei 16-18 °C

Passt zu:
Kartoffelgerichte, Linseneintopf, Roastbeef, Gemüsegratin, gebratene, mit Dörrpflaumen gefüllte Kalbsbrust, Geflügel- und Wildgerichte mit Bratkartoffeln, Pilzgerichte, aromatische Weichkäse

Kundenbewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

«Meinklang»

Bewertet von Yannis am 30.03.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von karlson am 28.06.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Ruedi Blöchlinger am 02.08.17.

Geschmack
Preis-Leistung

«einfach zu geniessen»

Bewertet von aurelia am 20.12.17.

ein wunderbarer Wein

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Geschmack
Preis-Leistung

«Meinklang - Sehr guter Wein»

Bewertet von Rheinländer am 21.02.18.

Auch der Besuch war von dem Wein am Samstag Abend ganz begeistert! Selbst beim zweiten Abend, 8 Wochen später wollte man die Flaschen sehen...

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Geschmack
Preis-Leistung

«einfach zu geniessen»

Bewertet von aurelia am 20.12.17.

ein wunderbarer Wein

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Geschmack
Preis-Leistung

«Meinklang - Sehr guter Wein»

Bewertet von Rheinländer am 21.02.18.

Auch der Besuch war von dem Wein am Samstag Abend ganz begeistert! Selbst beim zweiten Abend, 8 Wochen später wollte man die Flaschen sehen...

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Geschmack
Preis-Leistung

«St. Laurent & Pinot von Meinklang»

Bewertet von Alain Zehnder am 28.02.18.

Zu diesem Preis wird es schwer ein besseres Produkt zu geniessen! Der hat alles was ein Wein braucht damit man von Geniessen reden kann. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, die Lagerfähigkeit dürfte länger sein. Dies ist aber nur Kosmetik

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Hans Haas am 02.11.17.

Geschmack
Preis-Leistung

«Guter Wein zu diesem Preis»

Bewertet von Gertrud Grünig am 01.02.18.

Meinklang Weine sind für uns sehr gut, da wir mit dem Burgenland verbunden sind.

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von laica am 14.03.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Bergsee am 14.10.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von LDM am 19.12.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Topolinis am 20.12.17.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von mulle eckstein am 17.01.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Marion Berndt am 17.01.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von münchenwiler am 01.02.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Greoj am 21.02.18.

Alkohol13.0 %
Säure4.9 g/l
Restzucker0.4 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 11.02.2016

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 2 Schnecken

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es wurden 2.10 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 25.00 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii eingesetzt.
    Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 7.60 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 96.00 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es werden mindestens 3 Massnahmen zu Energieeffizienz und/oder erneuerbarer Energie und/oder Vermeidung von Abfällen durchgeführt.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmende stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
  • In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 70.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 30.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 70.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde mit einer Ausnahmegenehmigung einmalig 0.00 kg Kalium pro Hektar in mineralischer Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 40.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde mit einer Ausnahmegenehmigung von Delinat-Consulting einmalig 0.00 kg Magnesium pro Hektar in mineralischer Form gedüngt.
    Während der sechsmonatigen Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 35.00 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung höchstens 140 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 70.00 %.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es werden Produkte, hergestellt aus Schlachtabfällen, als Zusatz zu Kompost oder als Dünger verwendet.
    Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
  • Es gibt mindestens 7% ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und weitere 5% im Umkreis von 1000m um die Weinberge.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 35.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 0.80 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 80.00 Meter.
    Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 5.00%.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
  • Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde nach seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein enthält 70 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Wein ist nicht mit Glasstopfen mit Elvaxdichtung (System Vinolok) und nicht mit Drehverschluss verschlossen.
    Der Wein ist nicht mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 1.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden keine Reinzuchthefen und keine pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Die Trauben wurden nicht maschinell gelesen.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde nicht durch Kälte abgestoppt.
  • Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Kohlensäure versetzt.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde kein Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde mit asbestfreier Zellulose-Filterschicht gefiltert.
    Es wurden 0.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.