Deutscher Qualitätswein, Rheinhessen 2017

Riesling Terra Rossa

Der unkonventionelle Riesling aus Rheinhessens roter Erde: mineralische Noten und eine feine Süsse-Säure-Balance!

Delinat-Stufe: 1 Schnecke

Dieser Wein ist zertifiziert nach den anspruchsvollen, mehrfach ausgezeichneten Delinat-Richtlinien. Schon die erste Stufe der Richtlinien ist weit strenger als die EU-Bio-Verordnung. Details ansehen

Degustationsnotiz

Helles, leuchtendes Gelb; im Bukett Litschi, Pfirsich und Grapefruit, Noten von Apfelblüten; frischer Auftakt, am Gaumen aromatisch und saftig, elegante, harmonische Struktur, mineralische Anklänge; anhaltender, saftig-aromatischer Abgang
Emil Hauser, Weinakademiker (12.04.2018)

Emil Hauser, Weinakademiker

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MUNDUSvini BioFach: Silber 2015 MUNDUSvini BioFach
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Steckbrief

Kategorie Weisswein
LandDeutschland
RegionRheinhessen
WeingutWeingut Hirschhof
Rebsorten Riesling (100%)
Alkohol11.5 %
LagernBis mindestens 2020 lagerfähig
VerschlussKork
Vegan ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt (Info)

Datenblatt

Alle Infos zum Wein im PDF-Format
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Genusstipps

Optimaler Genuss bei 8-10 °C

Passt zu:
Gebratenes Geflügel an Limettensosse, Gemüseflan mit Ratatouille, gekochter Spargel mit Kerbelsauce, gegrilltes Steinbuttfilet mit Zucchini

Kundenbewertungen

Geschmack
Preis-Leistung

«Riesling pur»

Bewertet von Weinfreund aus Meilen ZH am 10.05.18.

Was will man mehr? Kommt auch bei unsern Gästen immer gut an. Ein außergewöhnlicher Wein zu einem sehr fairen Preis.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Riesling Terra Rossa»

Bewertet von Hanspeter Frey am 02.05.18.

Ausgezeichnet

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Geschmack
Preis-Leistung

«Sommerriesling»

Bewertet von vinovatore am 13.09.18.

Sehr schönes Säure-Süße Spiel. Vielleicht etwas wenig Fruchtaromen. Auch hier schöner Sommerwein.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Lieblingsweisswein»

Bewertet von efr am 02.01.19.

Kann man als Aperowein sowie auch zum Essen herrlich geniessen

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Geschmack
Preis-Leistung

«Riesling Terra Rossa Rheinhessen 2017»

Bewertet von Christiane am 08.08.18.

5 Sterne für Geschmack und Preis

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Geschmack
Preis-Leistung

«Lieblingsweisswein»

Bewertet von efr am 02.01.19.

Kann man als Aperowein sowie auch zum Essen herrlich geniessen

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Geschmack
Preis-Leistung

«Riesling Terra Rossa Rheinhessen 2017»

Bewertet von Christiane am 08.08.18.

5 Sterne für Geschmack und Preis

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Geschmack
Preis-Leistung

«Immer wieder»

Bewertet von NGB am 23.01.19.

Der Terra Rossa überzeugt mich immer wieder durch die unterschiedlichen Jahrgänge. Ein wunderbarer Alltagswein

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Geschmack
Preis-Leistung

«die Referenz»

Bewertet von juglans-negro am 25.07.18.

über Jahre bin ich nun immer wieder auf den Terra Rossa zurückgekommen, seine ausgezeichnete Qualität und Geschmack wirkt scheinbar wie ein Magnet - man kommt nicht um den Terra Rossa, wenn man die "besten" Weissweine geniessen will

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Geschmack
Preis-Leistung

«Super Weisswein!»

Bewertet von CK am 18.03.19.

Seit Jahren unser absoluter Lieblings-Weisswein. Fruchtig, frisch, nicht zu trocken und nicht zu lieblich!

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Pia Sattler am 12.10.18.

fruchtig und spritzig

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Geschmack
Preis-Leistung

«1A»

Bewertet von Adrian Schuster am 31.03.19.

Top Wein! Trifft genau meinen Geschmack

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von roak am 27.06.18.

Lieblingswein der Familie

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Hans Andres am 02.08.18.

Kommt immer gut an, spritzig

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Geschmack
Preis-Leistung

«Riesling aus Rheinhessen»

Bewertet von FH am 26.09.18.

sehr leckerer Riesling nach meinem Geschmack, nicht zu süß nicht zu sauer

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Preis-Leistung

«gutes Preis-Leistungs-Verhältnis»

Bewertet von velo am 19.12.18.

Nicht so trocken wie der vorherige Jahrgang, angenehm fruchtig und leicht

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Geschmack
Preis-Leistung

«Typischer Riesling»

Bewertet von Thuner am 30.07.18.

einfacher Riesling mit einer schönen Säure zu einem sehr fairen Preis.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Jedes Mal ein Hochgenuss»

Bewertet von Hirsim am 19.06.18.

Die Frische und Spritzigkeit dieses Rieslings sind jedes Mal auf's Neue ein Genuss. Der ideale Sommerwein.

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Geschmack
Preis-Leistung

«Ufgau»

Bewertet von Ufgau am 02.04.19.

Tolles Preis Leistungsverhältnis

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Geschmack
Preis-Leistung

«Unser Sommerwein Nr. 1»

Bewertet von barni1948 am 09.05.18.

Perfekt zu allen Gerichten oder nur so

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Jutta Kaunert am 06.06.18.

Zu viel Säure

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Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von dyonisos68 am 27.03.19.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Etta am 23.04.19.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Susanne Baumann-Poncet am 13.12.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Nieddera am 21.11.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Caroline Bohner am 25.07.19.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Albert Enzian am 06.05.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Jürgen Stramke am 22.08.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Detlef Gläßer am 15.08.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Cornelia Busche-Spieß am 08.08.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von berghaus am 28.07.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von jwe am 13.06.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Thomas Weißmüller am 08.06.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Fantile am 22.09.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Wolfgang Közle am 22.08.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Dauphne am 09.08.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Maria Vollmer am 23.01.19.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Ditte am 02.02.19.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Caroline Witschard am 06.02.19.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Peter Kiene am 03.08.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von latina am 07.06.18.

Geschmack
Preis-Leistung

Bewertet von Igor De Gobbi am 16.05.18.

Alkohol11.5 %
Säure7.8 g/l
Restzucker10.2 g/l

Mehr Info

Weitere Analysewerte:

Datum: 12.04.2018

Delinat-Stufe

Bewertung nach Delinat-Richtlinien: 1 Schnecke

Die Delinat-Biorichtlinien sind die strengsten Europas. Sie basieren auf einem Modell mit drei Qualitätsstufen: Die Minimalanforderungen werden mit 1 Schnecke ausgezeichnet, 3 Schnecken gibts für das höchste Niveau. Schon die unterste Stufe mit 1 Schnecke ist in den meisten der über 100 Richtlinienpunkte deutlich strenger als EU-Bio.

Hier sehen Sie, in welchen Punkten dieser Wein und das Weingut die Anforderungen erfüllen.

  • Es werden keine Herbizide eingesetzt.
    Es wurden keine chemisch-synthethetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
    Falls Traubengut durch Abtrift nachbarlicher Pflanzenschutzspritzung kontaminiert wurde, ist das Traubengut getrennt gelesen, verarbeitet und gekennzeichnet worden.
    Es wurden 1.80 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 55.00 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 1.80 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 55.00 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Es wurden 0.90 kg Kupfer pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    Es werden 47.00 kg Schwefel pro Hektar für Pflanzenschutzspritzungen eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 0.90 kg metallisches Kupfer pro Hektar eingesetzt.
    In fünf Jahren wurden insgesamt 47.00 kg Schwefel pro Hektar eingesetzt.
    Gegen Schadinsekten sind einzig Bakterienpräparate nach Anhang II der EU-DVO 889/2008, Pheromonfallen (stets mit Bedarfsnachweis!) sowie biodynamische Präparate zugelassen.
    Es werden keine Fallen gegen Wirbeltiere aufgestellt.
    Es werden keine Ausrottungsaktionen vorgenommen.
    Es werden keine Mittel gegen Drosophila Suzukii oder Rebzikaden eingesetzt.
    Der Anteil pilzresistenter Sorten auf dem Betrieb beträgt 8.00 %.
  • Es werden keine synthetischen Düngezusätze, kein Klärschlamm und keine Gülle verwendet.
    Es werden keine mineralischen Blattdünger verwendet.
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 100.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 100.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 25.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 20.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 10.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.50 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
    Während der Winterruhe ist der Rebberg ganzflächig begrünt.
    Es wird kein gebeiztes Saatgut verwendet.
    Der Anteil ganzjähriger vegetativer Bodenbedeckung beträgt 35.00 %.
    Der Boden der Rebflächen wird während der sechsmonatigen Winterruhe höchstens zur Neuaussaat oder einmaligen Tiefenlockerung bearbeitet.
    Es findet keine Bodenbearbeitung mit einer Arbeitstiefe von mehr als 30 cm statt.
    Es werden keine mineralische oder synthetische Dünger verwendet.
    Es wird ausschließlich bioaktive Düngung wie Kompost, Mulch, Gründüngung usw. eingesetzt.
    Schnittholz bleibt im Weinberg.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 90.00 kg Stickstoff (N) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 20.00 kg Phosphat (P2O5) pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 110.00 kg Kalium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 20.00 kg Magnesium pro Hektar in biologisch gebundener Form gedüngt.
    Es wurde kein ausserordentlicher Düngemitteleinsatz ohne Bodenanalyse und/oder ohne eine Ausnahmegenehmigung vorgenommen.
    In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 1.00 Tonnen Kompost pro Hektar ausgebracht.
    Es wurden einmalig zur Bodensanierung 0.00 Tonnen Kompost pro Hektar verwendet.
    Es wurden keine Dünger verwendet, die Schlachtabfälle enthalten.
    Es wurde nicht mit Gesteinsmehl oder Naturkalk-Produkten wie Algenkalk, Muschelkalk, kohlensaurer Kalk, Kalkmergel, Kreide oder Kalkstein gedüngt.
    Es wurde nicht bewässert oder es wurde bewässert und (Permakultur-)Massnahmen zur Wasserretention der Böden wurden ergriffen.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Es wurde kein Guano eingesetzt
  • Das Pressen der Trauben bzw. Maische fand nicht mittels kontinuierlich arbeitenden Pressen statt.
    Es wurden keine Vakuumverdampfer, Umkehrosmose oder Kryoextraktion eingesetzt.
    Der Traubenmost wurde um 1.00 % Vol. mit biologischem Reinzucker oder Traubenmostkonzentrat angereichert.
    Es wurden keine aromatisierten Zusätze ohne Deklaration eingesetzt.
    Der Wein wurde nicht mit Holz-Staves, -Chips oder -Pulver aromatisiert.
    Es wurden Reinzuchthefen oder pektolytische Enzyme für die Vinifizierung verwendet.
    Klassische Bakterienkulturen für die Weinbereitung wurden nicht verwendet.
    Die Maische wurde nicht oder auf höchstens 35°C erwärmt.
    Die Trauben wurden maschinell gelesen.
    Vor Einsetzen der alkoholischen Gärung wurde der Maische kein SO2 zugesetzt.
    Dem Wein wurde weder Traubenmost, noch Traubenmostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (sog. Süssreserve) zur Abrundung vor der Abfüllung zugesetzt.
    Die Gärung wurde durch Kälte abgestoppt.
    Der Wein wurde nicht mit biologischen Hefenährstoffen auf Basis inaktivierter Heferinde behandelt.
    Es wurden keine mit Pestiziden kontaminierte Trauben verwendet.
    Bei der Mischung von Weinen wurde jeweils der Wein mit der niedersten Stufe deklariert.
  • Es wurde keine Ascorbinsäure verwendet.
    Der Wein wurde nach seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Der Wein wurde vor seiner Stabilisierung nicht mit Zitronensäure angesäuert.
    Es wurden nur die in den Richtlinien definierten SO2-Formen verwendet.
    Der Wein wurde nicht entsäuert, es wurde kein Kalziumkarbonat (CaCO3) eingesetzt.
    Der Wein wurde mit 0.00 Gramm Weinsäure pro Liter angesäuert.
    Der Wein enthält 66 mg Gesamt-SO2 pro Liter.
    Der Wein wurde nicht unter Inertgasen N2, CO2 oder Ar gelagert.
    Der Wein enthält 19 mg freies SO2 pro Liter.
    Der Korken wurde nicht sterilisiert, nicht bestrahlt, nicht mit Chlor gewaschenen, nicht gefärbt, nicht kolmatiert und besteht nicht aus Presskork oder aus Kunststoff, ist kein DIAM und kein Twintop.
    Der Wein ist nicht mit Glasstopfen mit Elvaxdichtung (System Vinolok) und nicht mit Drehverschluss verschlossen.
    Der Wein ist nicht mit Naturkorken verschlossen, die traditionell mit Wasserstoffperoxid gewaschen und gebleicht, mit Schwefelsäure neutralisiert und anschliessend mit Paraffin und/oder Silikon beschichtet wurden.
    Der Wein wurde mit Naturkorken verschlossen, die ungebleicht und mit Natronlauge gewaschen, mit Zitronensäure oder anderen natürlichen Säuren neutralisiert und mit Pflanzenöl, Naturwachsen, -harzen oder ähnlichen Naturprodukten beschichtet wurden.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
    Es werden keine ionisierenden Strahlungen und ionisierter Produkte verwendet.
  • Es wurden 10.00 Gramm vegetabiler Aktivkohle pro Hektoliter Most oder Maische zugesetzt.
    Der Wein enthält kein Hühnereiweiss oder Eiklar.
    Der Wein wurde nicht mit vegetabiler Gelatine behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Milchprodukten geschönt.
    Der Wein wurde mit Bentonit behandelt.
    Für den Wein wurde kein Tannin als Schönungsmittel verwendet.
    Der Wein wurde nicht mit Siliziumdioxid/Kieselsol geschönt.
    Der Wein wurde nicht mit Gummi arabicum behandelt.
    Der Wein wurde nicht mit Kohlensäure versetzt.
    Der Wein wurde nicht ultrafiltriert (unter 0,2 Mikrometer).
    Der Wein enthält keine weiteren, hier nicht aufgeführten Hilfsstoffe oder aromatischen Zusätze.
    Der Wein wurde nicht mit Hefesatz geschönt, weder aus dem eigenem Keller noch von anderen Biobetrieben.
    Es wurde Kieselgur zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Es wurde Perlit zur Filtrierung des Weines verwendet.
    Dieser Wein wurde nicht mit Zellulose-Filterschicht gefiltert.
  • Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 10.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 30.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 3.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 150.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Der Anteil der Blühflächen, die nicht vor dem 1. Juli gemulcht oder gemäht werden, beträgt 15.00 %.
    Die ökologische Ausgleichsfläche angrenzend an die Weinberge und im definierten Umkreis um die Weinberge erfüllt die Vorschriften.
    Es werden keine Böschungen, Sträucher, Hecken oder Parzellenrändern abgebrannt.
    Es wachsen durchschnittlich 15.00 Büsche pro Hektar inmitten der Reben.
    Im Durchschnitt gibt es einen Hotspot mit Baum pro 5.00 Hektar Rebfläche.
    Die maximale Distanz eines Rebstocks zum nächsten Baum beträgt 150.00 Meter.
    Es werden mindestens 2 Massnahmen zum Schutz und zur Förderung seltener, gefährdeter und wertvoller Nutz- oder Wildtiere sowie ebensolcher Kultur- oder Wildpflanzen umgesetzt.
    Im Durschnitt sind 2.00 Strukturelemente (Nistkästen für Vögel und Fledermäuse, Sitzstangen für Greifvögel, Insektenhotels, Steinhaufen, Asthaufen, Wasserflächen) pro Hektar im Weinberg.
  • Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
    Es wird keine Zwangsarbeit praktiziert. Identitätspapiere, Eigentum oder Lohn werden nicht zurückzubehalten, um Arbeitnehmende am Verlassen des Betriebes zu hindern.
    Es gibt keine Kinderarbeit im Betrieb.
    Mitarbeiter werden nicht diskriminiert.
    Es gibt keine Löhne unterhalb des gesetzlichen Minimums. Lohnkürzungen werden nicht als Strafmassnahmen eingesetzt.
    Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und Normen. Überstunden werden kompensiert oder angemessen entschädigt.
    Überstunden werden durch Kompensationsleistungen abgegolten.
    Es gibt keine unbegründete vertragslose Anstellung von Personal.
    Die Arbeitnehmenden werden über allfällige Gesundheits- und Unfall-Risiken aufgeklärt.
    Den Arbeitnehmenden werden genügend und adäquate Schutzkleider zur Verfügung gestellt.
    Allen Arbeitnehmenden stehen menschenwürdige Unterkünfte und hygienische Einrichtungen zur Verfügung.
    Die medizinische Versorgung aller Mitarbeitenden ist gewährleistet.
    Die Arbeitnehmenden besitzen ein uneingeschränktes Recht zu Versammlungen.
    Arbeitnehmer werden nicht aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -aktivität diskriminiert.
  • Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
    Es werden keine Reinigungsmittel verwendet, die chemisch-synthetische Pestizide enthalten.
    Es werden keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Javelwasser oder höchstens einmal für die jährliche Reinigung fester Installationen eingesetzt.
    Der gesamte Betrieb mit allen zugehörigen Betriebseinheiten, welche in kommerzieller Produktion stehen, wird biologisch bewirtschaftet und untersteht einer Kontrolle und Zertifizierung.
    Die Kontrollstelle wurde nicht gewechselt oder sie wurde mit Offenlegung der Gründe und mit schriftlicher Meldung an Delinat-Consulting gewechselt.
    Es werden keine Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit ihrer Hilfe erzeugter Produkte verwendet.
    Es werden keine synthetischen Partikel im Nanometerbereich (<100 nm) z.B. als Zusatzstoff, als Verpackungsmaterial, als Pflanzenschutzmittel, Dünger, Reinigungsmittel oder als Filter verwendet.
    Es wurde sichergestellt, dass lokale, regionale und nationale Gesetze eingehalten werden.
    Kellereiabwässer werden durch Kläranlage gereinigt oder die diesbezüglichen nationalen Vorschriften sind eingehalten.
    Die gesamte Rebfläche eines Betriebs muss nach Delinat-Richtlinien bewirtschaftet werden.
  • Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
    Zeitpunkt und Menge der eingesetzten Saaten werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Düngemassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt und Art aller Bodenbearbeitungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Bewässerungsmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Zeitpunkt, Art und Menge aller Pflanzenschutzmassnahmen werden aufgezeichnet.
    Es liegen vollständige Parzellenpläne von allen Parzellen vor (Übersicht), mit eindeutiger Parzellenbezeichnung gemäss Parzellenliste, mit ökologischen Ausgleichsflächen, konventionellen Nachbarflächen, Hotspots usw. vor.
    Es liegt eine vollständige Liste aller Parzellen vor mit eindeutiger Parzellenbezeichnung (Nummer oder Name), Flächengrösse, sowie den Angaben: EU-Bio-Umstellung seit, EU-Bio zertifiziert seit, Delinat zertifiziert seit, usw.
  • Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 6500.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 25000.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 71000.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbeitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbeitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Das oberirdische Bewässern von Ertragsreben ist nur bei Nacht zugelassen.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es werden keine Cu- oder S- Spritzmittelreste ins Feld oder ins Abwasser entsorgt.
    Abfälle aller Art werden korrekt getrennt, recycliert oder entsorgt.
    Es wurde im Berichtsjahr 4000.00 Liter Benzin und/oder Diesel verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 m³ Erdgas verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 Liter Heizöl verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 24500.00 kWh Strom verbraucht.
    Es wurde im Berichtsjahr 71000.00 kWh aus PV auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Windkraft auf dem Betrieb erzeugt.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus Wasserkraft auf dem Betrieb erzeugt
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kWh Strom aus benachbarten PV- oder Windkraftanlagen produziert.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung invasiver Neophyten auf dem Betrieb einzudämmen.
    Es wurden die notwendigen Massnahmen unternommen, um die Verbreitung seltener Arten auf dem Betrieb zu fördern.
    Der Anteil der auf dem Betrieb erzeugten erneuerbaren Energie beträgt 110.1 %.
    Massnahmen zur besseren Energieeffizienz wurden getroffen.
    Es wurde im Berichtsjahr 0.00 kg Flüssiggas verbraucht.
    Es wurden biologisch abbaubare Bindematerialien für Neuanlagen oder Erneuerung verwendet.