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Weinherstellung

Méthode Champenoise

Méthode Champenoise war die frühere Bezeichnung des Flaschengärverfahrens für die Schaumweinherstellung. 1994 wurde dieser Begriff durch eine EU-Verordnung gesetzlich für das Herstellungsverfahren eines Champagners reserviert. Das bedeutet, dass nur noch Schaumweine aus der Champagne, die im Flaschengärverfahren hergestellt wurden, den Zusatz «Méthode Champenoise» tragen dürfen.

Bei allen anderen Schaumweinen, die im Flaschengärverfahren hergestellt werden, dürfen nur noch die Bezeichnungen «Méthode Classique» oder «Méthode Traditionelle» tragen.




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